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Das Tagegeld gehört zum Leistungsumfang einer
Unfallversicherung und wird im Gegensatz zum Krankenhaustagegeld
für die Zeit gezahlt, die der Versicherungsnehmer
nach einem Unfall arbeitsunfähig zu Hause verbringt.
Dabei wird je nach dem Grad der Arbeitsunfähigkeit
das vertraglich vereinbarte Tagegeld für die Gesamtdauer
der Krankheit, aber nicht länger als 12 Monate
nach dem Tag des Unfalls ausgezahlt. Bei entsprechend
fortgeschrittener Genesung des Versicherungsnehmers
wird das Tagegeld abgestuft.
Für Freiberufler und Selbstständige ist das
Tagegeld besonders wichtig, da es die Existenz auch
für die Zeit des Verdienstausfalls sichert und
sich der Versicherungsnehmer somit vordringlich auf
die Genesung konzentrieren kann. |