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Die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages
wird vom Versicherungsunternehmen für jeden Versicherungsnehmer
individuell anhand unterschiedlicher Kriterien bestimmt.
Zu diesen Kriterien zählen auch die Tarifgruppen,
wovon es drei, bei manchen Versicherern sogar bis zu
fünf gibt. Der Versicherungsnehmer wird je nach
seinem ausgeübten Beruf in eine dieser Tarifgruppen
zugeordnet.
Die drei häufigsten Tarifgruppen sind dabei:
- Tarifgruppe A: hierzu zählen Landwirte und ehemalige
Landwirte, die
keinen anderen Beruf zusätzlich ausüben,
sowie deren hinterbliebene
Ehepartner
- Tarifgruppe B: hierzu zählen Angestellte und
Pensionäre des Öffentlichen
Dienstes sowie deren Angehörige, die nicht berufstätig
sind und mit
dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft
leben und von
diesem unterhalten werden
- Normaltarif: hierzu zählen alle Versicherungsnehmer
die weder der Gruppe
A noch der Gruppe B angehören
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