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Der Tariflohnindex findet neben dem Baupreisindex
Anwendung für die Berechnung des Gleitenden Neuwertfaktors
und ergibt sich aus dem Tariflohn für das Baugewerbe.
Beim Gleitenden Neuwertfaktor, der jährlich neu
errechnet wird, findet die Veränderung des Tariflohnindexes
für das Baugewerbe zu 20 Prozent und die Veränderung
des Baupreisindexes für Wohngebäude zu 80
Prozent Berücksichtigung. |