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Tarifwechsel |
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Im Versicherungsvertragsgesetz ist das Recht auf
Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung gesetzlich
verankert. Das bedeutet, dass der Krankenversicherer
einen Wechsel von einem Tarif zum anderen zulassen
muss, sofern dieser einen gleichartigen Versicherungsschutz
bietet. Dabei müssen alle erworbenen Rechte und
Altersrückstellungen angerechnet werden. Allerdings
kann der Versicherer bei einem leistungsumfassenderen
Tarif für die Mehrleistung eine Risikoprüfung
durchführen und einen Leistungsausschluss bzw.
einen Risikozuschlag sowie eine Wartezeit verlangen. |
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