|
Mit dem Eintritt der Versicherungsperiode durch
das im Versicherungsschein angegebene Beginndatum des
Vertrages erfolgt der technische Beginn. Zu unterscheiden
ist der technische Beginn vom materiellen Beginn, der
wiederum erst nach dem Ablauf einer Wartezeit eintritt.
Sollte der technische Beginn vor dem vertraglichen
Beginn (Rückdatierung) liegen, darf die Prämie
nur ohne den Risikoanteil erhoben werden, da keine
Risikotragung für diesen Zeitraum vorliegt. |