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Durch die Teilrente wird ein gleitender Übergang
vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht.
Ein Teil der Altersrente kann bei reduzierter Arbeitszeit
mit entsprechendem Mindestverdienst in Anspruch genommen
werden, allerdings sind dabei bestimmte Hinzuverdienstgrenzen
zu beachten. Geleistet werden Teilrenten in Höhe
eines Drittels, der Hälfte oder in Höhe von
zwei Dritteln der Vollrente, wobei die Zahlung von
der Höhe des Hinzuverdienstes abhängt.
Die Hinzuverdienstgrenzen werden nach der bisherigen
persönlichen Verdienstsituation festgelegt. |