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Die Telekommunikationsklausel besagt, dass der Versicherungsnehmer
die Wahl hat, ob er vom Versicherer während der
Vertragsdauer mit Telekommunikation, wie beispielsweise
per Telefon oder Fax, über weitere Angebote unterrichtet
und beraten werden will. Diese Entscheidung kann vom
Versicherungsnehmer auch widerrufen werden. |