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Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haftet für
Schäden, die durch die Haltung von Tieren entstehen
können. Nach Paragraf 833 BGB haftet der Halter
eines Tieres vollständig für Schäden,
die durch sein Tier verursacht werden. Deshalb sollte
eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vor allem für
Tiere ab einer gewissen Größe wie Hunde
und Pferde abgeschlossen werden.
Schäden die durch kleine Haustiere, wie beispielsweise
Katzen entstehen, werden von der Privathaftpflichtversicherung
abgedeckt.
Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
ist freiwillig, allerdings gilt sie in einigen deutschen
Bundesländern für bestimmte Hunderassen als
Pflichtversicherung. Jedoch lehnen einige Versicherungsunternehmen
gefährliche Hunderassen ab oder verlangen für
diese höhere Beiträge. |