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Der Betrag der im Fall des Todes der versicherten
Person an den oder die Bezugsberechtigten ausgezahlt
wird, bezeichnet man als Todesfallkapital bzw. als
Todesfallleistung. Dieses ergibt sich aus der vertraglich
garantierten Todesfallsumme und einer Gewinnbeteiligung,
die sich eventuell bis zum Todestag aufgebaut hat. |