|
Die Übergangsleistung ist ein Begriff aus der
Unfallversicherung, die vertraglich vereinbart werden
kann. Dadurch erhält der Versicherungsnehmer nach
Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt des Unfalls
die Übergangsleistung, sofern ohne Mitwirkung
von Krankheiten oder Gebrechen seine körperliche
oder geistige Leistungsfähigkeit noch um mindestens
50 Prozent beeinträchtigt ist. |