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Ein unerwünschtes Risiko ist aus Sicht des
Versicherungsunternehmens unerwünscht und wird
auch unerwünschtes Wagnis genannt. Dies ist beispielsweise
der Fall, wenn eine Person einen Versicherungsantrag
stellt, aber vorher bereits einen Versicherungsbetrug
begangen hat oder deren Versicherungsvertrag wegen
schlechten Schadenverlaufes gekündigt wurde. Im
Interesse der Versicherungsgemeinschaft werden Anträge
dieser Personen vom Versicherer nicht angenommen. |