|
Im Rahmen einer Kapitallebensversicherung sowie
einer Risikolebensversicherung besteht die Möglichkeit
eine Unfalltod-Zusatzversicherung abzuschließen.
Mit dieser wird im Fall des Todes durch Unfall die
Versicherungsleistung verdoppelt.
Besonders lohnenswert ist diese in Fällen, wo
die Lebensversicherung aus Gründen der Beitragshöhe
oder der Zweckbestimmung für den gewählten
Ablauftermin nicht mit einer ausreichenden Versicherungssumme
abgeschlossen werden kann, bzw. den Hinterbliebenen
keine ausreichende Einkommenssicherung gewährt. |