|
Für die gesetzliche Unfallversicherung zahlt
der Arbeitgeber die Beiträge. Sie leistet dann,
wenn einem Arbeitnehmer im beruflichen Bereich, einschließlich
dem Weg zur und von der Arbeit, etwas zustößt.
Bei Unfällen mit bleibenden Schäden zahlt
die gesetzliche Unfallversicherung eine Rente.
Im Fall der privaten Unfallversicherung wird der Vertrag
zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung
geschlossen. Dabei kann im Gegensatz zur gesetzlichen
Unfallversicherung der Versicherungsschutz für
alle Bereiche gewählt werden. Wurde ein Rundumschutz
vereinbart, so leistet die private Unfallversicherung
auch bei Arbeitsunfällen. Im Versicherungsfall
besteht dann ein Anspruch aus beiden Versicherungen,
ohne eine gegenseitige Anrechnung der Leistungen. |