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Eine Unterversicherung kann im Bereich der Sachversicherung
auftreten und kommt dann zum Vorschein, wenn bei einem
Schadenfall die Versicherungssumme nicht ausreichend
hoch bemessen ist, um den entstandenen Schaden vollständig
abdecken zu können. Im Fall einer Unterversicherung
muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zwischen
Versicherungssumme und Schadenssumme selbst aufbringen,
zumindest dann, wenn von einer dritten Person der Haftungsanspruch
geltend gemacht wird. |