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Das unwiderrufliche Bezugsrecht ist ein vom Versicherungsnehmer
eingeräumtes unwiderrufliches Recht auf die Versicherungsleistung.
Dabei erhält der unwiderruflich Begünstigte
ein sofort wirksames Recht, das allerdings erst mit
dem Eintritt des Versicherungsfalles realisiert werden
kann. Durch die Gestaltungsrechte am Vertrag hat der
Versicherungsnehmer weiterhin die Möglichkeit,
die Laufzeit zu ändern oder den Vertrag zu kündigen.
Eine Abtretung, Verpfändung oder Änderung
des Bezugsrecht ist jedoch nur mit der Zustimmung des
Bezugsberechtigten möglich. |