|
Die mut- bzw. böswillige Beschädigung
oder Zerstörung von Sachen nach einem Einbruch,
wird als Vandalismus bezeichnet. Um einen Vandalismusschaden
von der Hausratversicherung ersetzt zu bekommen, ist
der zuvor erfolgte Einbruch in versicherte Räume
Voraussetzung. Nicht mitversichert ist allerdings Vandalismus
nach Einschleichen. |