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Es ist wichtig das Vereine für seine Mitglieder
eine Vereinshaftpflichtversicherung abschließen,
denn sollten Mitglieder im Auftrag des Vereins Besorgungen
machen und fügen dabei einem Dritten einen Schaden
zu, so kommt die Privathaftpflichtversicherung des
Schädigers hierfür nicht auf.
Durch eine Vereinshaftpflichtversicherung werden vor
allem Sach- und Personenschäden abgedeckt. Allerdings
können auch viele andere Risiken Gegenstand einer
solchen Versicherung sein. Selbst wenn Dritte Ansprüche
gegen den Verein geltend machen, springt die Vereinshaftpflichtversicherung
nach einer Prüfung auf Berechtigung der Ansprüche
ein. |