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Im Fall der Vererbung einer Immobilie geht das Eigentum
ohne Übereignungsakt über. Der Erbbegünstigte
tritt dabei in die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers
einer Wohngebäudeversicherung automatisch ein.
Im Fall einer Altersvorsorge kann das Kapital welches
noch nicht für Rentenleistungen verbraucht wurde,
beispielsweise aus der Riester-Rente, nicht an andere
Personen vererbt werden. Dieses kann lediglich auf
einen bestehenden Altersvorsorgevertrag des noch lebenden
Ehepartners übertragen werden und nur auf diesen. |