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Für alle Rechtsansprüche sowie für
Erstattungsansprüche des Versicherungsnehmers
gegen den Versicherer auf Grund des Eintritts eines
Rechtsschutzfalles gibt es eine Verjährungsfrist.
Diese beträgt, wie für alle Versicherungen
außer für die Lebensversicherung, zwei Jahre.
Mit der Verjährung sollen nach dem Ablauf eines
angemessenen Zeitraums klare Rechtsverhältnisse
geschaffen werden. Sogar die Ansprüche des Versicherers
auf die Zahlung der Versicherungsprämie verjähren
in zwei Jahren. |