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Ein Schaden der weder auf einen Personen- noch auf
einen Sachschaden zurückzuführen ist, wird
als Vermögensschaden bezeichnet. Zudem bezeichnet
man diese Schäden auch als "echte Vermögensschaden".
Als "unechte Vermögensschäden"
hingegen werden die Vermögensschäden bezeichnet,
die ursächlich mit einem Personen- oder Sachschaden
zusammenhängen. Diese "unechten Vermögensschäden"
werden durch die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
über die vertraglich festgelegten Deckungssummen
für Personen- oder Sachschäden reguliert. |