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Durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
werden Vermögensschäden abgesichert. Dies
ist notwendig, da in der Privathaftpflichtversicherung
Vermögensschäden nicht ausreichend abgedeckt
sind. Benötigt wird eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
vor allem von Personen und Unternehmen, die sich von
Berufswegen mit der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen
beschäftigen. Dazu gehören auch Begutachtungen,
Beratungen, Überprüfungen oder die Verwaltung
und Aufsicht.
Bei einer Vermögenshaftpflicht gilt das so genannte
Verstoßprinzip, wobei nicht das Schadenereignis
an sich, sondern der Verstoß des Dienstleisters
entscheidend ist. Durch diesen Verstoß, der weit
in der Vergangenheit liegen kann, kommt der Schadenersatzanspruch
zustande. |