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Es handelt sich bei vermögenswirksamen Leistungen
um einen Sparvertrag, dessen Beiträge vom Arbeitgeber
direkt im Rahmen der Gehaltsabrechnung an das jeweilige
Geldanlageinstitut entrichtet werden. Dabei kann der
Arbeitgeber zusätzlich zum eigenen Beitrag als
freiwillige Leistung den monatlichen Anlagebetrag aufstocken.
Diese Leistung des Arbeitgebers darf allerdings maximal
40 Euro betragen.
Vermögenswirksame Leistungen können in Bausparverträge,
Fondssparpläne, Bankensparpläne sowie in
Lebensversicherungen angelegt werden, wobei besonders
Bausparverträge attraktiv sind, weil diese staatlich
gefördert werden. |