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Es wird von einem Verschulden gesprochen, wenn man
einer Person rechtswidriges Handeln oder Unterlassung
vorwerfen kann. Dabei wird durch den Gesetzgeber zwischen
Vorsatz und Fahrlässigkeit unterschieden. Um einen
Anspruch auf Schadenersatz zu haben, ist ein nachweisbares
Verschulden eine Grundvoraussetzung. |