|
Die versicherte Person kann sowohl eine natürliche
als auch eine juristische Person sein. Dabei wird als
versicherte Person die Person bezeichnet, über
die sich der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz
erstreckt. Es kann sein, das Antragssteller, Versicherungsnehmer
und versicherte Person identisch sind.
Die versicherte Person hat im Gegensatz zum Versicherungsnehmer
keine vertraglichen Verpflichtungen, allerdings kann
es sein, dass je nach Versicherungsart und Interessenwahrung
die versicherte Person sowie der Versicherungsnehmer
Obliegenheiten erfüllen müssen. |