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Ein Ereignis das die Leistungspflicht eines Versicherers
auslöst, wird als Versicherungsfall bezeichnet.
Somit ist der Eintritt des Versicherungsfalles auch
die Voraussetzung dafür, dass eine Versicherung
Leistungen erbringt.
Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit jeden
Schadensfall bei seinem Versicherer anzuzeigen. Danach
prüft dieser, ob es sich im Rahmen der vertraglichen
Vereinbarungen um einen Versicherungsfall handelt und
inwieweit Deckung besteht. Sollte es sich um einen
Versicherungsfall handeln, übernimmt der Versicherer
die Entschädigungsleistung sowie die vereinbarten
Kosten. Wird allerdings festgestellt, dass der eingetretene
Schaden nicht über die Versicherung abgedeckt
ist, handelt es sich dabei um keinen Versicherungsfall. |