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Personen die nicht der Versicherungspflicht unterliegen,
haben den Status der Versicherungsfreiheit. Allerdings
gehört die Versicherungspflicht zu den Grundsätzen
der deutschen Sozialversicherung. Alle abhängig
Beschäftigten sind dadurch in der Kranken-, Pflege-
und Rentenversicherung versicherungspflichtig. Für
bestimmte Personenkreise gilt jedoch anhand spezieller
Regelungen eine Versicherungsfreiheit. Zu diesen zählen
beispielweise Beamte sowie Geistliche, die für
das Alter mit eigenen Sicherungssystemen vorsorgen.
Aber auch Bezieher von geringem Einkommen, wie beispielsweise
400 Euro-Jobber, können versicherungsfrei sein.
In diesem Fall muss der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag
zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent
leisten. |