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  Versicherungsfreiheit

Personen die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, haben den Status der Versicherungsfreiheit. Allerdings gehört die Versicherungspflicht zu den Grundsätzen der deutschen Sozialversicherung. Alle abhängig Beschäftigten sind dadurch in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtig. Für bestimmte Personenkreise gilt jedoch anhand spezieller Regelungen eine Versicherungsfreiheit. Zu diesen zählen beispielweise Beamte sowie Geistliche, die für das Alter mit eigenen Sicherungssystemen vorsorgen.
Aber auch Bezieher von geringem Einkommen, wie beispielsweise 400 Euro-Jobber, können versicherungsfrei sein. In diesem Fall muss der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent leisten.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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