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Zum einen gibt es die Internationale bzw. Grüne
Versicherungskarte, die im Ausland zum Nachweis einer
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung dient und deshalb
auch bei Fahrten ins Ausland mitgeführt werden
sollte, da einige Staaten diese bei Grenzübertritt
verlangen.
Zum anderen gibt es die Versicherungskarte, auch Versichertenkarte
genannt, für das Gesundheitssystem und dient dort
als Nachweis zur Berechtigung der Inanspruchnahme der
Kassenleistungen und sie stellt zudem die Grundlage
zur Abrechnung der Leistungen dar. Sie ist eine Speicherkarte
mit eingebautem Chip.
Bis Ende des Jahres 1972 gab es auch eine Versicherungskarte
als Nachweis in der gesetzlichen Rentenversicherung.
In dieser wurden sämtliche Beitragszahlungen eingetragen
und bei Vollständigkeit in der Gemeindeverwaltung
abgegeben und danach eine neue ausgestellt. Jedoch
war dieses Kartensystem nicht sehr sicher und wurde
deswegen eingestellt. |