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  Versicherungskarte

Zum einen gibt es die Internationale bzw. Grüne Versicherungskarte, die im Ausland zum Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung dient und deshalb auch bei Fahrten ins Ausland mitgeführt werden sollte, da einige Staaten diese bei Grenzübertritt verlangen.
Zum anderen gibt es die Versicherungskarte, auch Versichertenkarte genannt, für das Gesundheitssystem und dient dort als Nachweis zur Berechtigung der Inanspruchnahme der Kassenleistungen und sie stellt zudem die Grundlage zur Abrechnung der Leistungen dar. Sie ist eine Speicherkarte mit eingebautem Chip.
Bis Ende des Jahres 1972 gab es auch eine Versicherungskarte als Nachweis in der gesetzlichen Rentenversicherung. In dieser wurden sämtliche Beitragszahlungen eingetragen und bei Vollständigkeit in der Gemeindeverwaltung abgegeben und danach eine neue ausgestellt. Jedoch war dieses Kartensystem nicht sehr sicher und wurde deswegen eingestellt.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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