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Auf einem sogenannten Versicherungskonto werden
bei den Versicherungsanstalten alle rentenrechtlichen
Zeiten gespeichert, für die ein Versicherter in
der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge gezahlt
hat. Diese gespeicherten Daten sind die Grundlage für
die Durchführung der Versicherung sowie die Feststellung
und Erbringung von Leistungen einschließlich
der Rentenauskunft.
Der Versicherte wird dabei regelmäßig vom
Rentenversicherungsträger über seine im Versicherungskonto
gespeicherten Daten unterrichtet, die für die
Feststellung der Höhe einer Rentenanwartschaft
erheblich sind. |