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Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner
des Versicherungsunternehmens und hat alle Rechte und
Pflichten aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag.
Außerdem ist der Versicherungsnehmer der Beitragsschuldner,
muss aber nicht unbedingt auch der Versicherte oder
Bezugsberechtigte sein. |