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Für einige Versicherungsarten besteht eine
gesetzliche Versicherungspflicht, wie beispielsweise
bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Gerade
durch die Haftpflicht- Versicherungspflicht soll gewährleistet
werden, dass ein Geschädigter auf jeden Fall bei
einem Schaden seinen berechtigten Anspruch gegenüber
dem Versicherten durchsetzen kann und auch eine Leistung
erhält.
Eine Versicherungspflicht besteht auch in allen Teilen
der Sozialversicherung für einen bestimmten Personenkreis.
Während in der gesetzlichen Rentenversicherung
die Versicherungspflicht ohne Rücksicht auf die
Höhe des Einkommens besteht, wird in der gesetzlichen
Krankenversicherung der versicherungspflichtige Jahresarbeitsverdienst
jährlich neu festgelegt. |