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Im Bereich der Versicherungen gibt es eine Art von
Umsatzsteuer, die besser bekannt ist als Versicherungssteuer.
Diese Steuer muss der Versicherungsnehmer bei den meisten
Versicherungsarten zahlen. Als Berechnungsgrundlage
für diese Steuer wird dabei jeweils die zu zahlende
Versicherungsprämie bzw. der zu zahlende Beitrag
zur jeweiligen Versicherung herangezogen. Der Steuersatz
ist derzeit so hoch wie der bei der Mehrwertsteuer,
allerdings gilt bei manchen Versicherungsarten ein
reduzierter Steuersatz.
Von der Versicherungssteuer ausgenommen sind die Beiträge
zu einer privaten Krankenversicherung sowie zur Lebensversicherung. |