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Im Allgemeinen ist das Versicherungsvertragsgesetz
(VVG) die wichtigste Rechtsgrundlage für einen
Versicherungsvertrag. Dabei gliedert es sich in diese
vier Teile:
- den allgemeinen Teil für sämtliche Versicherungszweige,
- den Vorschriften für die gesamte Schadenversicherung,
- den Vorschriften zu den einzelnen Schadenversicherungen,
wie Feuer, Hagel,
Transport, Haftpflicht sowie Rechtsschutz,
- den Vorschriften zu den Personenversicherungen wie
Kranken- versicherung,
Lebensversicherung sowie Unfallversicherung. |