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Versorgungsbezüge sind so genannte rentenähnliche
Einkünfte und werden auch als solche im Sozialgesetzbuch
definiert.
Als Versorgungsbezüge gelten dabei:
- Beamtenpensionen
- Betriebsrenten
- Abgeordnetenversorgung
- Renten von Versorgungseinrichtungen für bestimmte
selbstständige Berufe,
wie beispielsweise Anwälte, Apotheker und Architekten
- Altershilfe für Landwirte
Die Versorgungsbezüge werden bei der Berechnung
der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung
herangezogen, gelten jedoch nicht als Arbeitsentgelt
im Sinne des Sozialgesetzbuches. |