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Versicherungsverträge können für
die Dauer eines Jahres aber auch für einen kürzeren
Zeitraum abgeschlossen werden. Sollte die vereinbarte
Vertragsdauer ein Jahr betragen, so verlängert
sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt
wird. Dies ist auch bei Verträgen mit einer Dauer
von weniger als einem Jahr der Fall, wenn als Beginn
der nächsten Versicherungsperiode ein vom Vertragsbeginn
abweichender Termin vereinbart worden ist. Bei anderen
Verträgen mit einer Vertragsdauer von weniger
als einem Jahr endet der Vertrag auch ohne eine Kündigung.
Bei Rechtsschutz-Verträgen beträgt die Dauer
regelmäßig 5 Jahre und sie verlängert
sich im Anschluss daran automatisch um ein Jahr, wenn
vorher nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es eine
unternehmensspezifische Mindestvertragsdauer von 1
bis 3 Versicherungsjahren. |