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  Vertragsdauer

Versicherungsverträge können für die Dauer eines Jahres aber auch für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden. Sollte die vereinbarte Vertragsdauer ein Jahr betragen, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Dies ist auch bei Verträgen mit einer Dauer von weniger als einem Jahr der Fall, wenn als Beginn der nächsten Versicherungsperiode ein vom Vertragsbeginn abweichender Termin vereinbart worden ist. Bei anderen Verträgen mit einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag auch ohne eine Kündigung.
Bei Rechtsschutz-Verträgen beträgt die Dauer regelmäßig 5 Jahre und sie verlängert sich im Anschluss daran automatisch um ein Jahr, wenn vorher nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es eine unternehmensspezifische Mindestvertragsdauer von 1 bis 3 Versicherungsjahren.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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