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  Vertragsgrundlage

Die allgemeinen Vertragsgrundlagen sind sowohl vom Versicherungsnehmer als auch von der Versicherungsgesellschaft zu beachten und sie sind ein Bestandteil jeder Versicherung. Festgehalten werden in den Vertragsgrundlagen der Versicherungsumfang, die Versicherungsdauer, der Beitrag, die besonderen Anzeigepflichten und Obliegenheiten sowie weitere Bestimmungen. Jeder Versicherungsnehmer der einen Vertrag unterschreibt, erkennt auch die allgemeinen Vertragsgrundlagen an und muss sich genau wie die Versicherungsgesellschaft danach richten. Die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers sowie der Versicherung werden anhand der Vertragsgrundlagen erläutert.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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