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Vor allem im Zusammenhang mit der Privaten Krankenversicherung
ist von einer Vollversicherung die Rede. Bei dieser
erstrecken sich die Leistungen nicht nur auf sämtliche
stationären und ambulanten Leistungen, sondern
auch auf die zahnärztlichen Behandlungsarten.
Die Vollversicherung kann wegen des umfassenden Versicherungsschutzes
nur von Personen in Anspruch genommen werden, die von
der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgenommen sind.
Die private Vollversicherung steht damit im Gegensatz
zur Privaten Zusatzversicherung für gesetzlich
Versicherte.
Die Kinder des Versicherungsnehmers sind allerdings
bei der privaten Vollversicherung nicht automatisch
mitversichert, sondern es muss für jedes Kind
eine eigene Police abgeschlossen werden. |