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  Vollversicherung

Vor allem im Zusammenhang mit der Privaten Krankenversicherung ist von einer Vollversicherung die Rede. Bei dieser erstrecken sich die Leistungen nicht nur auf sämtliche stationären und ambulanten Leistungen, sondern auch auf die zahnärztlichen Behandlungsarten.
Die Vollversicherung kann wegen des umfassenden Versicherungsschutzes nur von Personen in Anspruch genommen werden, die von der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgenommen sind. Die private Vollversicherung steht damit im Gegensatz zur Privaten Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte.
Die Kinder des Versicherungsnehmers sind allerdings bei der privaten Vollversicherung nicht automatisch mitversichert, sondern es muss für jedes Kind eine eigene Police abgeschlossen werden.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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