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Als Vorsorgeuntersuchungen gelten ambulante Untersucherungen
die der Früherkennung von Krankheiten diesen.
Eine Vielzahl der Früherkennungsuntersuchungen
werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen
und sind praxisgebührbefreit. Zu diesen gehören:
- die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
- Schutzimpfungen für Kinder und die zugehörigen
Auffrischungen für Erwachsene
- Die Schwangerschaftsvorsorge
- Der Gesundheits-CheckUp (Diabetes, Herz-Kreislauf-Störungen,
Krebserkrankungen)
- Die gynäkologische Anamnese

Von einigen Krankenkassen werden diese Vorsorgemaßnahmen
als verpflichtend festgelegt. Sollte dann bei einer
chronischen Erkrankung nachgewiesen werden können,
dass im Vorfeld keine Früherkennungsuntersuchung
durchgeführt wurde, wird der Patient an den Kosten
der Behandlung in stärkeren Maße beteiligt. |