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Die Vorsorgeversicherung kommt sowohl in einer Haftpflicht-
versicherung als auch in einer Hausratversicherung
vor.
In der Haftpflicht- versicherung werden im Rahmen der
Vorsorgeversicherung neue Risiken, wie beispielsweise
ein Hund, beitragsfrei versichert. Dabei fordert der
Versicherer in der Regel den Versicherungsnehmer mit
jeder Prämienzahlung dazu auf, die neuen Risiken
innerhalb eines Monats anzuzeigen. Sollte der Versicherungsnehmer
das neue Risiko nicht melden oder kommt es bezüglich
der Prämie nach Einschluss des neuen Risikos zu
keine Einigung, wird der Versicherungsschutz rückwirkend
entzogen. Der Versicherungsschutz ist in der Vorsorgeversicherung
eingeschränkt und ist im Kfz-Bereich oder für
Sonderrisiken wie beispielsweise eine Betriebseröffnung
in der Regel gänzlich ausgeschlossen.
Bei einer Hausratversicherung kann es schnell zu einer
Unterversicherung kommen, wenn während eines Versicherungsjahres
neue Gegenstände hinzukommen und dadurch der Wert
des Hausrates steigt. Die Vorsorgeversicherung deckt
diese in Höhe von 10 Prozent der vereinbarten
Versicherungssumme ab. |