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  Vorsorgeversicherung

Die Vorsorgeversicherung kommt sowohl in einer Haftpflicht- versicherung als auch in einer Hausratversicherung vor.
In der Haftpflicht- versicherung werden im Rahmen der Vorsorgeversicherung neue Risiken, wie beispielsweise ein Hund, beitragsfrei versichert. Dabei fordert der Versicherer in der Regel den Versicherungsnehmer mit jeder Prämienzahlung dazu auf, die neuen Risiken innerhalb eines Monats anzuzeigen. Sollte der Versicherungsnehmer das neue Risiko nicht melden oder kommt es bezüglich der Prämie nach Einschluss des neuen Risikos zu keine Einigung, wird der Versicherungsschutz rückwirkend entzogen. Der Versicherungsschutz ist in der Vorsorgeversicherung eingeschränkt und ist im Kfz-Bereich oder für Sonderrisiken wie beispielsweise eine Betriebseröffnung in der Regel gänzlich ausgeschlossen.
Bei einer Hausratversicherung kann es schnell zu einer Unterversicherung kommen, wenn während eines Versicherungsjahres neue Gegenstände hinzukommen und dadurch der Wert des Hausrates steigt. Die Vorsorgeversicherung deckt diese in Höhe von 10 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme ab.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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