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Als vorvertragliche Anzeigepflicht wird die gesetzliche
Obliegenheit des Antragstellers bezeichnet. Damit ist
der Antragsteller bei Abschluss des Vertrages verpflichtet,
alle ihm bekannten Umstände anzuzeigen, die für
eine Übernahme der Gefahr erheblich sind. Wird
dabei beispielsweise eine chronische Erkrankung bei
der Antragstellung verschwiegen, kann dies zu einer
Leistungsfreiheit bzw. zur Kündigung vom Vertrag
durch den Versicherer führen. |