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Wahlleistungen sind Vereinbarungen zwischen Patient
und Krankenhaus, welche über die Krankenhausregelleistungen
hinausgehen. Diese werden meist in zwei Kategorien
unterteilt. Zum einen in die ärztliche Wahlleistung,
die eine Privatbehandlung durch einen Arzt der eigenen
Wahl umfasst, gegebenenfalls durch den Chefarzt und
zum anderen in die nichtärztliche Wahlleistung,
die eine bessere Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
umfasst.
Dabei gilt, dass jede Zusatzleistung vorher mit dem
Krankenhaus schriftlich vereinbart werden muss, weil
dabei Zusatzkosten von 10 - 30 Prozent des normalen
Pflegesatzes anfallen, die im Regelfall nicht von der
gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. |