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Unter Wartezeiten versteht man die Mindestversicherungszeiten,
die abgewartet werden müssen um Versicherungsleistungen
in Anspruch nehmen zu können. Dabei unterscheiden
sich diese Wartezeiten von Versicherung zu Versicherung,
betragen aber meistens 3 Monate nach dem Vertragsabschluss,
so wie bei einer Lebensversicherung oder einer Rechtsschutzversicherung.
Kommt es zu einem Versicherungsfall, der sich inmitten
der Wartezeit abspielt, wird in der Regel nichts geleistet,
nur in ganz speziellen Fällen. |