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Werbungskosten sind Aufwendungen eines Steuerpflichtigen
zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung seiner Einnahmen
und können vom Gesamtbetrag der Einkünfte
abgezogen werden, sind aber von den Sonderausgaben
zu unterscheiden.
Während Eigenheimbesitzer davon nicht profitieren,
so können bei Erwerb von Immobilien die als Kapitalanlage
und zur Vermietung oder Verpachtung dienen, diverse
Kosten wie auch Darlehenszinsen als Werbungskosten
angesetzt werden. |