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Der Begriff Wertsachen kommt aus der Hausratversicherung.
Dazu zählen beispielsweise:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge,
- Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere,
- Schmucksachen, Briefmarken, Edelsteine, Telefonkartensammlung,
Münzen sowie
Medaillen, Perlen sowie alle Sachen aus Gold, Silber
oder Platin,
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände
(z. B. Gemälde
oder Plastiken),
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind,
allerdings mit Ausnahme von Möbelstücken. |