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Das Widerrufsrecht besagt, das ein Versicherungsvertrag
innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrags
widerrufen werden kann, falls die Laufzeit über
ein Jahr beträgt und kein sofortiger Versicherungsschutz
gewählt wurde. Im Fall der Lebensversicherung
gilt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach
dem Erhalt des Versicherungsscheins. |