|
Der Versicherungsnehmer hat ein 14-tägiges
Widerspruchsrecht, wenn ihm die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
(AVB) und die Verbraucherinformationen erst mit der
Police ausgehändigt werden. Sollte der Versicherer
nicht nachweisen können, dass der Versicherungsnehmer
aller Verbraucherinformationen erhalten hat und auch
über das Widerspruchsrecht informiert worden ist,
so ist ein Widerspruch sogar noch innerhalb eines Jahres
nach Zahlung des ersten Beitrags möglich. Wird
das Widerspruchsrecht genutzt, ist der Versicherungsvertrag
unwirksam.
Dem Versicherungsnehmer muss durch den Versicherer
ausdrücklich und durch drucktechnische Hervorhebung
auf das Widerspruchsrecht aufmerksam gemacht werden. |