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  Widerspruchsrecht

Der Versicherungsnehmer hat ein 14-tägiges Widerspruchsrecht, wenn ihm die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Verbraucherinformationen erst mit der Police ausgehändigt werden. Sollte der Versicherer nicht nachweisen können, dass der Versicherungsnehmer aller Verbraucherinformationen erhalten hat und auch über das Widerspruchsrecht informiert worden ist, so ist ein Widerspruch sogar noch innerhalb eines Jahres nach Zahlung des ersten Beitrags möglich. Wird das Widerspruchsrecht genutzt, ist der Versicherungsvertrag unwirksam.
Dem Versicherungsnehmer muss durch den Versicherer ausdrücklich und durch drucktechnische Hervorhebung auf das Widerspruchsrecht aufmerksam gemacht werden.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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