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Der Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, der
aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes
Fahrzeug bzw. gleichwertige Teile zu erwerben. Es gilt
dabei als Leistungsgrenze aber immer der Preis des
Fahrzeugs gleichen Typs und gleicher Ausstattung am
Schadentag. |