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Ein Unfall bzw. Zusammenstoss mit einem Wild wird
als Wildschaden bezeichnet. Wenn es sich bei dem Tier
um Haarwild handelt, ist der Schaden durch die Teilkaskoversicherung
versichert. Dazu zählen u.a. Rehe, Hirsche, Wildschweine,
Hasen, Füchse, Dachse und Marder. Vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen sind gezähmte Haustiere wie Hunde
und Katzen sowie Nutztiere wie Esel, Kühe oder
Pferde. Hier muss der Tierhalter haften.
Kommt es zu einem Schaden durch Zusammenstoss mit Federwild,
wie beispielsweise Enten oder Gänse, geht das
zu Lasten des Versicherungsnehmers. Allerdings kann
diese Art von Schäden in einer Vollkaskoversicherung
enthalten sein. |