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Eine Willenserklärung ist eine erkennbare Äußerung
eines rechtlich erheblichen Willens, die auf die Erzielung
eines rechtlichen Erfolges gerichtet ist. Diese ist
Bestandteil aller Rechtskräfte und wird unterschieden
in empfangsbedürftige Willenserklärungen,
die im Zeitpunkt des Zugangs an den Adressaten wirksam
werden und in nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen,
die schon mit ihrer Abgabe wirksam werden. Durch schlüssiges
Handeln oder durch Schweigen können zudem stillschweigende
Willenserklärungen erfolgen. |