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Ein wirtschaftlicher Totalschaden tritt ein, wenn
ein Schaden den Versicherungswert erreicht oder übersteigt.
Gründe dafür sind der Verlust der versicherten
Sache ohne eine Aussicht auf Wiederbeschaffung, die
vollständige Zerstörung der versicherten
Sache sowie eine Beschädigung zu dessen Beseitigung
Kosten aufgewendet werden müssen, deren Höhe
den Wert der versicherten Sache übersteigt. |