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Eine Witwenrente erhält der Ehepartner des
verstorbenen Versicherten, die dabei unterschieden
wird zwischen einer sogenannten kleinen und einer großen
Witwenrente.
Anspruch auf eine große Witwenrente haben hinterbliebene
Ehepartner, die das 45. Lebensjahr erreicht haben.
Diese beträgt 60 Prozent der Versichertenrente,
wenn der Tod des Ehepartners vor dem 01. Januar 2002
eingetreten ist, oder die Ehe vor dem 01. Januar 2002
geschlossen wurde und wenigstens ein Ehepartner vor
dem 02. Januar 1962 geboren ist.
Alle die diese Konditionen für die große
Witwenrente nicht erfüllen, erhalten die kleine
Witwenrente. Diese beträgt 25 Prozent der Versichertenrente
und wird höchstens für 24 Monate gezahlt.
Jede Witwenrente bzw. Witwerrente kann jederzeit gekürzt
werden, wenn der hinterbliebene Ehepartner eigene Einkünfte
bezieht. |