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  Witwenrente

Eine Witwenrente erhält der Ehepartner des verstorbenen Versicherten, die dabei unterschieden wird zwischen einer sogenannten kleinen und einer großen Witwenrente.
Anspruch auf eine große Witwenrente haben hinterbliebene Ehepartner, die das 45. Lebensjahr erreicht haben. Diese beträgt 60 Prozent der Versichertenrente, wenn der Tod des Ehepartners vor dem 01. Januar 2002 eingetreten ist, oder die Ehe vor dem 01. Januar 2002 geschlossen wurde und wenigstens ein Ehepartner vor dem 02. Januar 1962 geboren ist.
Alle die diese Konditionen für die große Witwenrente nicht erfüllen, erhalten die kleine Witwenrente. Diese beträgt 25 Prozent der Versichertenrente und wird höchstens für 24 Monate gezahlt. Jede Witwenrente bzw. Witwerrente kann jederzeit gekürzt werden, wenn der hinterbliebene Ehepartner eigene Einkünfte bezieht.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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